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Streit um Foto auf Lexikon

Der Marktführer im Lexikon-Bereich, der Brockhaus-Verlag, hat eine neue Edition seines Universallexikons herausgebracht. Auf dem ersten der insgesamt 20 Bände umfassenden Edition findet sich ein Foto des berühmten Schauspielers Mario Adorf. Die anderen Bänder sind mit Fotos von Steffi Graf, Nelson Mandela oder Mutter Teresa illustriert. Der erste Band reicht von A bis Atomd. Adorf selbst wurde natürlich auch ein Artikel im Lexikon gewidmet, so dass sein Foto mit dem Inhalt zu tun hat.

Nachdem Adorf davon erfuhr, verklagte er Brockhaus. Er wollte 30.000 Euro Schadenersatz, da sein Foto ungefragt verwendet wurde. Die Klage scheiterte jedoch vor dem Münchener Landgericht bereits im April diesen Jahres. Zur Begründung gaben die Richter an, dass es zum Einen eine Ehre sei, sich selbst in die Reihen Nelson Mandelas, Mutter Teresas und Co. einzureihen, zum Anderen habe das Foto Mario Adorfs mit dem Inhalt des Lexikons zu tun und dürfe deshalb verwendet werden.

Vor dem Gerichtsverfahren versuchten der Brockhaus-Verlag und der 79-jährige Schauspieler, sich außergerichtlich zu einigen. Der Verlag bot dabei eine Bücherspende im Wert von 5.000 Euro an eine soziale Einrichtung an. Adorf ging darauf nicht ein und schlug selbst vor, man solle ihm eine Sonder-Edition von Armin Müller-Stahl schenken, welche einen Wert von 5.500 Euro aufweist. Zusätzlich solle der Verlag sämtliche Kosten für die Anwälte und den Rechtsstreit übernehmen. Darauf wollte dann allerdings der Verlag nicht eingehen, so dass das Münchener Landgericht entscheiden musste, und zwar gegen Mario Adorf und zugunsten des weltbekannten Brockhaus-Verlages.

An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, dass insbesondere Fotos von Personen nicht ohne deren Einverständnis genutzt werden dürften. Dies ist insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht wichtig, das stets eingehalten werden sollte. Neben den Fotos fallen auch Texte in diesen Bereich.