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Fotos bearbeiten und das Persönlichkeitsrecht

Dank moderner Fotobearbeitungsprogramme ist es heute einfach möglich, Bilder so zu bearbeiten, dass das ursprüngliche Motiv gar nicht mehr erkennbar ist. Allerdings sollte man hier doch einige Dinge beachten. So ist es zum Beispiel von Bedeutung, dass Personen, die auf einem Foto zu sehen sind und verfremdet werden sollen, stets so zu verfremden sind, dass sie nicht mehr identifiziert werden können. Andernfalls wird das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten beeinträchtigt, wissen Fachanwälte.

Wer Fotos von Personen verfremdet, sollte also idealerweise deren Zustimmung einholen. Ansonsten kann das Ganze böse ausgehen. Dabei reicht es bereits, wenn die fotografierte Person den Verdacht hat, man könne sie auf dem Foto trotz der Verfremdung erkennen. Es muss hier kein Beweis erbracht werden, dass ein Bekannter oder andere Personen die Fotografie tatsächlich erkennen konnte, sondern der reine Verdacht reicht aus.

Insbesondere wenn es um Fotos geht, die veröffentlicht werden sollen, nachdem sie verfremdet wurden, ist darauf zu achten, dass eine Einwilligung der fotografierten Person vorliegt. Diese erstreckt sich nicht nur auf die reine Veröffentlichung des Bildes, sondern ebenso auf die durchgeführten Änderungen am Foto.

Selten gelten auch Ausnahmen bei Veränderungen an Fotografien. Dies gilt insbesondere für Personen der Zeitgeschichte, wie etwa Stars und Promis. Deren Bilder dürfen mit unwesentlichen Veränderungen auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Promis veröffentlicht werden. Jedoch befindet man sich hier auf einem schmalen Grat, denn sollten die Veränderungen, insbesondere hinsichtlich satirischer und karikaturistischer Art sein, können die Stars auch klagen. Wie die Gerichte entscheiden, hängt dann immer stark vom jeweiligen Einzelfall ab und lässt sich aufgrund einer nicht ganz eindeutigen Rechtslage nur schwerlich vorhersagen.